Analyse 1

Gutachten Raster Prof.Dr. A* | Falschgutachter

Betreffend Gutachter: Prof.Dr. A*
* Name der Redaktion bekannt

Gutachten vom: 17.03.2006

Ergebnis der Analyse

Nr. Prüfkriterien Ja / Nein / nicht anwendbar (n. a.)
1 im echten Kern-Fachgebiet (die Kieferchirurgie, Implantologie betreffend JA, Endodontie eher NEIN) Ja eher Nein
2 Streitige Sachverhalte richtig gewertet Ja und Nein
3 Reine Rechtsfragen unbeachtet gelassen? Ja
4 Fremde Methoden aus Methodensicht gewürdigt? Nein
5 Widersprechende Tatsachen sachgerecht? Nein
6 Berücksichtigung der Original(Patienten-)dokumentation. Nein
7 Abwägung von einseitigen Behauptungen? Nein
8 Abhängigkeit von einer der Prozessparteien/ keine Gutachten für private Versicheurngen früher erstellt (Befangenheit) n.a.
9  Werden Angaben zur Rücksichtnahmen und Abhängigkeiten gemacht? n.a.
10 Literaturangaben ausreichend angegeben? Nein
11 Kriterien der rechtlichen Beurteilung korrekt (sofern diese zulässig ist;) ? n.a.
12 Bezahlung des Gutachtens aus unabhängiger Quelle? Ja
13 Liegt Systemkenntnis vor (beim Implantat-Gutachten)? n.a.
14 Selbst durchgeführte Operationen oder Behandlungen? n.a.
15 Bereits qualifizierte, tendenziell richtige Gutachten zur Methode ausgeführt? n.a.
16 Gutachten stimmt mit der eigenen Lehraussage überein? (Gutachter lehrt nicht) n.a.
17 Gutachten stimmt mit anderen Lehraussagen  überein? Ja und Nein
18 Frei von Drittmittelbezügen aus dem Bereich der direkten Mitbewerber? n.a.
19 Steht in Beziehung zum Nachbehandler oder war selber Nachbehandler? Nein

Skala der ethischen Vertretbarkeit*

                                         

* weisse Felder = nicht anwendbar / grüne Felder = unbedenklich / rote Felder = bedenklich

Gutachten vom 17.03.2006

  Diagnose Falsch Unvollständig Falsche Darstellung
Seite 5: letzter Absatz
massive Entzündungen in Hals
Fistelgangbildung tox. Ursprungs X X X
Seite 7: letzter Absatz
Diagnose
Zahnzyste auf 17 war auf 16 X   X
Seite 8:  01.02.2002 palatinal Titanstift war
Knochennagel und Titanstift
X X X
Seite 8: 06.11.2002 Feststellung:
Kieferzyste -> Es gab gar keine !
Reine Erfindung des Gutachters
EX 16  am 22.07.02
X   X
  Enststehung Sinuitis maxilliaris X    
Seite 8: 17.07.2003 EX 38 aus Verdacht könnte der
Urheber für die Beschwerden sein
X    
Seite 9: 08.9.2003 weiter hoher Blutdruck
Blutdruck schoss nach Impl. Hoch
X   X
Seite 9: 22.10.2003 Internistische Probleme   X  
  Nervenschmerzen   X X
Seite 10: 16.01.2003 Kieferknochen bei 16 fehlt vollständig   X  
Seite 11:  24.04.2004 rethograde Wurzelfüllung  wo genau ?   X X
  Bei Zahn Nr. 16 oder 17   X X
  16 kann nicht sein da 4 Stifte   X X
  Bei 17 gab es einen Stift und keine
Retograden Wurzelfüllungen
X    
  Sondern nur 3 retogr. Wurzelverschlüsse X X X
  (Wird sodann berichtigt im nächsten Absatz)      
Seite 11:  24.20.2002 Knöchener Alveolarforsatz bei 16 fehlt   X  
  Wurde wohl bei der EX 16 gekappt   X X
Seite 12: 01.07.2003 Nr. 17 Wurzelfüllmaterial nicht
Eindeutig erkennbar
Es gab keines
X    
Seite 13   16.01.2006 Nr. 17 ist wurzelgefüllt X    
  Lassen Wurzelfüllung erkennen X   X
Seite 13: 16.01.2006 Mandibulatkanal sehr tief X   X
  16 - 18 mm, falsch
Richtig nach Radiologen ist 11mm
X    
Seite 13: 16.01.2006 Knochenhöhe von 12,8 mm
Bei Implanatat von 12,5 mm
X X X
Seite 14: letzter Absatz Kieferhöhlenzyste
Es wurde ein Zahnzyste aus 16
Richtigerweise diagnostiziert
X   X
Seite 15: 1.Absatz Vitalitätsbefund lag vor
Nr. 16 u. 17 waren Vital
Da sehr starke Blutungen
X   X
Seite 15: 4. Absatz Nr. 17 rethograde Wurzelfüllungen X   X
  Zusätzliche rethograde WF bei 17 X X X
Seite 15: 5. Absatz Zahn ! -welcher Zahn 16 o. 17   X X
Seite 16: 1. Absatz was wurde bei 16 oder 17 gemacht   X X
  Unterstellung bei 16 und 17 gleich X    
Seite 16: 2.Absatz unvollständige Wurzelfüllungen
Auf 17 ja, aber nicht auf 16
X X X
Seite 16: 5. Absatz Rechtfertigung der Lindorf-Methode
Siehe Gegengutachten
X X X
Seite 17: 2. Absatz Aber dass er brechen kann –Hinweis X X  
Seite 17: 4. Absatz Wieder diese Kieferhöhlenzyste
Die keine war! Bewusst falsch!
X X X
Seite 17: 5. Absatz EX 16 erfolgt wegen der rez.Zahn-
Zyste und nicht wegen S.M
X X X
Seite 18: 1. Absatz Die Zahnzyste kam aus dem
Zahnboden und nicht aus den Zahnwurzeln
X   X
Seite 18: 2. Absatz Zahn 16 oder 17 ?
Spühlung bei 17 gar nicht 
X X X
  möglich da nicht geöffnet X    
Seite 18: 3. Absatz Resümee, nur bei dieser vorstehend
Falschen Darstellung richtig.
X    
Seite 18:   I  2 überstehenende Guttaperchastifte im
Antrum / schwerer Behandlungsfehler
OLG Brandenburg 8.11.2000(1U6/99)
X X X
Seite 19: 3. Absatz Gutachter vermeidet –Überstehende-   X X
Seite 20: 1. Absatz vorsätzliche Falschaussage da bessere
Erkenntnis nämlich überstehend Vorlage
    X
Seite 21: 1. Absatz Es geht doch um 17 und nicht um 16 X X X
Seite 22: 4. Absatz Das „Ätzverfahren“ wurde mit dem
Einzig gängigen Mittel „Taxovit“
durchgeführt. Der Gutachter lügt
wenn er das nicht wissen will.
X X X
Seite 22: 4. Absatz Normale Wurzelbehandlung bei 17 X X X
Seite 23: 2. Absatz Nr. 16 oder 17   ?? X X X
Seite 26: 3. Absatz Fehlt: hier brauchen wir einen
Toxikologen, der ich nicht bin
  X X

Die Gutachten sind in sehr vielen Details offensichtlich fehlerhaft. Es ist für das Analyseteam unverständlich, wie es möglich ist, dass solche Fehler in so grosser Menge auftreten können.