„Wie ein industrienaher Gutachter seit Jahren die Politik beeinflusst“ titelt ein Beitrag von Monitor | Das Erste | WDR aus dem Jahre 2016. Darin geht es um den „Falschgutachter“ Prof. Dr. Helmut Greim, der seit Jahrzehnten vor Gerichten, im Bundestag und in Expertengremien als „unabhängiger“ Sachverständiger auftritt. Prof. Dr. Greim hat eine erstaunlich enge Verbindung zur Industrie, seine Gutachten entsprechen häufig den Interessen grosser Konzerne.
- Josef Pulitzer
Diese Website befasst sich damit offen zu legen, warum es zu falschen medizinischen oder zahnmedizinischen Gutachten kommt. Ferner werden Hintergründe und Zusammenhänge an Analysen von Gutachten aufgezeigt.
In der Baubranche oder im Bereich von Verkehrsgutachten zum Beispiel werden Gutachten verschiedener Sachverständiger zu sehr ähnlichen oder auch identischen Ergebnissen kommen. Dies ist in der Medizin überhaupt nicht der Fall. Die medizinischen Wissenschaften sind für den Laien und die Gerichte jedoch nicht durchschaubar, und klare sowie logische Behandlungsstrategien fehlen weitestgehend. Es gibt eine Grosszahl von stark divergierenden Privat- und Lehrmeinungen. Meinungen und Behandlungsstrategien unterschieden sich in unterschiedlichen Ländern, was eigentlich nicht sein kann, weil ja immer die gleichartige Menschen und gleichartige Krankheiten behandelt werden.
Nach sorgfältiger Durchsicht und dezidiertem Vergleichen von Gutachten im medizinischen Bereich sticht schnell eine große Differenz, oft sogar ein krasser Gegensatz zwischen Gutachten zum gleichen Thema oder Sachverhalt ins Auge. Wo liegen die Ursachen? Hat sich der Gutachter schlichtwegs geirrt (was ja durchaus vorkommen kann), oder wurden die Gutachten vorsätzlich so erstellt, dass das Ergebnis eben anders ausfällt?
Die Chancen, dass Gutachter die falsch begutachtet haben dafür belangt werden ist bislang ausserordentlich gering.
Falschgutachten.info publiziert nicht nur die privat verfassten oder von Gerichten in Auftrag gegebenen Gutachten, sondern auch sonstige Publikationen von Gutachtern, die zu verschiedenen Zwecken als „Beweis“ herangezogen werden, ja oft als Scheinbeweis in Auftrag gegeben und nur zu diesem Zweck abgedruckt werden.
Insbesondere in der Schweiz, wo wir eine massive Häufung von falschen Gutachten beobachten können, liegen im Bereich der dentalen Implantologie geradezu desaströse Zustände vor. In vielen Kantonen ist eine eidgenössische Implantat-Herstellerfirma über die Zahnärztegesellschaft “SSO” direkt in die kantonalen Gesundheitsdepartemente verlinkt, weswegen es in diesem Land gelingt, die im Prinzip massiv veralteten Implantate dieser Firma mit hohem Marktanteil auf den Markt zu halten. Medizinalpersonen, die diese Implantate nicht anwenden wollen, werden unsanft vom Markt verdrängt. Führende Professoren teilen öffentlich mit, dass man die „Implantate der Firma X (Name von der Redaktion geändert) verwenden solle“, dann würde man nie Probleme haben bzw es würde immer geholfen werden können.
Es muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der medizinischen Sachverständigengutachten vermutlich nicht zu beanstanden ist.
Der Begriff „Falschgutachten“ wurde gewählt aufgrund der forensischen Erfahrung, dass medizinische und zahnmedizinische Fachfragen, zu denen außergerichtlich eingeholte Beratungsgutachten vorgelegt werden, dann durch den Gerichtsachverständigen häufig diametral entgegengesetzt beantwortet werden. Wenn dies sogar auf identischer Beurteilungsgrundlage desselben Patientenfalles erfolgt und Beratungsgutachter und Gerichtssachverständiger derselben medizinischen oder zahnmedizinischen Fachrichtung/Facharztgruppe zugehören, dann muss eines der „Gutachten“ falsch sein.“
Es werden zahn-/medizinische Sachverständigengutachten gegenübergestellt, die jeweils dieselbe Befundsituation eines Patienten betreffen. Welche Befundunterlagen jeweils ausgewertet worden sind und ob eine klinische Untersuchung des Patienten stattgefunden hat, ergibt sich aus dem Text des jeweiligen Gutachtens. Es wird jeweils hervorgehoben, in wessen Auftrag das Gutachten erstellt worden ist (MDK-Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen; PKV-Beratungs-(zahn-)arzt der Privaten Krankenversicherung; KAMMER-Gutachten im Auftrag der (Zahn-)Ärztekammer; GERICHTS-Gutachten im Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft; PRIVAT-Gutachten im Auftrag eines Patienten oder eines (Zahn-)Arztes.
Die gegenübergestellten Gutachten bleiben unkommentiert und sollen aus sich heraus sprechen. Das jeweils letztgenannte Gutachten wird i. d. R. seitens der IF befürwortet werden. Der Inhalt der Gutachten gibt jedoch nicht die Meinung der IF wieder. Aus redaktionellen Gründen werden jedem Gutachten bis zu drei Begriffe vorangestellt, die den Kern des jeweiligen Gutachterstreites zusammenfassen sollen.
Die Gutachter haben vor der Publikation die Gelegenheit zur Stellungnahme zu beiden Gutachten. Sofern eine Distanzierung von dem zuvor erstellten Gutachten erfolgte oder der IF eine Stellungnahme zu dem gegenübergesellten Gutachten zuging, wird diese im Regelfall ebenfalls publiziert.
Die Patientendaten werden aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert. Die Publikation von Röntgen- oder Lichtbildern erfolgt im Einverständnis des betroffenen Patienten. Die Angaben zu den Verfassern der Gutachten und die darin wiedergegeben Anschauungen, Überzeugungen und Tatsachenbehauptungen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Gutachtenerstellung, der sich aus dem Text des Gutachtens ergibt, so dass diesbezügliche spätere Änderungen möglich sind. Soweit Nachbehandler oder anderweitige Sachverständige in den abgelegten Gutachten benannt wurden, erfolgte ebenfalls eine Anonymisierung.
Die Gutachten werden jeweils im Volltext ohne Kürzung oder Berichtigung evidenter Schreibfehler abgelegt, sie können jedoch im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung nicht publiziert werden. Sofern Ergänzungsgutachten erstellt worden sind, in denen Präzisierungen oder Vertiefungen des Ausganggutachtens vorgenommen wurden, werden diese an den Text des Ausgangsgutachtens angehängt.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die abgelegten Gutachten sich teilweise als nicht belastbar erwiesen haben und die Unrichtigkeit der gutachterlichen Feststellungen offenbar geworden sind, so dass zum Teil eine Entpflichtung des Gutachters durch das Gericht oder die Versicherungsgesellschaft erfolgte oder in anderen Fällen eine Begutachtung durch einen Obergutachter eingeleitet wurde. Ziel der Gegenüberstellung ist es, den Nutzer in die Lage zu versetzen, selbst beurteilen zu können, ob unauflösliche Widersprüche zwischen den Gutachten bestehen, die (zumindest) eines der beiden Gutachten als falsch erscheinen lässt. Der Nutzer wird ferner darauf hingewiesen, dass zu der Qualifikation und Unabhängigkeit der Autoren der abgelegten Gutachten keinerlei Aussage getroffen werden kann, da die Kriterien für die Auswahl der Gutachter durch die Parteien oder Beteiligten der IF nicht bekannt sind. Der Nutzer wird schließlich darauf hingewiesen, dass die auf der Seite abgelegten Gutachten stets ausschließlich den dort geschilderten Einzelfall betreffen und nur sehr begrenzt verallgemeinerungsfähig sind. Wegen des permanenten Fortschrittes des medizinischen Standards und seiner Beurteilung durch die Gerichte, die Fachgesellschaften und die Versicherungen ist insbesondere zu beachten, wann die begutachtete Behandlung erfolgt war und welches Datum die divergierenden Gutachten tragen. Die IF macht sich den Inhalt der Gutachten in keiner Weise zu eigen. Der Inhalt der Gutachten gibt deshalb in keinem Fall die Meinung der IF wieder.
Sollten Sie selbst Opfer eines Falschgutachtens geworden sein und Hintergrundinformationen zu den Gutachtensanalysen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns zur Prüfung, ob Ihnen Einzelheiten des besprochenen Sachverhaltes, des geführten Verfahrens und des beteiligten Gutachters mitgeteilt werden können.
Sollten Sie selbst Betroffener einer Gutachtensanalyse sein, mit deren Inhalt und deren Angaben zur Person Sie nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an uns zur Prüfung, ob alle aus Ihrer Sicht relevanten Umstände in der Analyse berücksichtigt worden sind oder ob Änderungen aus sonstigen Gründen veranlasst sind.
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