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Aktueller Schwerpunkt:
Gerichtsgutachter in Österreich – Wie ehrenwerte Mitglieder (bzw. Beauftragte) eines Feudalsystems den Rechtsstaat korrumpieren

Nachdem www.falschgutachten.info die Arbeiten von immer mehr Gutachtern der Alpenrepublik Österreich analysiert und als grundsätzlich falsch beurteilt hat, haben sich zahlreiche Betroffene bei der International Implant Foundation IF® gemeldet und weitere Details zu diesen Personen berichtet. Der Kreis der Täter hat sich damit erweitert und der Kreis der durch falsche Gutachten Geschädigte scheint enorm zu sein.

Es kristallisiert sich für die Analysten der IF® in etwa das folgende Bild heraus:

  • Der Kreis der Gerichtsgutachter im Bereich der Zahnmedizin ist denkbar klein. Viele Gutachter entstammen dem Bereich der Kieferchirurgie – man kennt sich also. Wer Gutachter werden will, der tut das einerseits, um ein Zusatzeinkommen zu generieren, andererseits aber auch, um in die feine Feudalgesellschaft aufzurücken. Weiblichen Aspiranten ist dieser Weg versperrt. Mutmaßlich ist dies so, weil die Gefahr besteht, dass sie mit weiblichen Mitgliedern der Gesellschaft konkurrieren würden
  • Fast alle kieferchirurgischen Gutachter scheinen das gleiche Ziel zu haben: sie wollen die Implantologie für ihre Fachdisziplin monopolisieren. Optimal wäre es aus Sicht ihrer Einkommensseite, wenn nur sie selber implantieren dürfen. Mindestens aber sollten sie an möglichst vielen Implantaten mitverdienen. Dieses Vertriebskonzept wird bei den Ordinarien in vielen Universitäten erfolgreich praktiziert. Die Ordinarien machen privat fast nichts anderes als ihre Drittmittelgeber mit ihren öffentlichen Auftritten zu vertreten. Damit schränken sie freilich ihre eigene akademische Freiheit und Handlungsfähigkeit ein und sie geraten fachlich in den Rückstandi. Ihr Hauptziel muss es daher sein, Konkurrenten auszuschalten, die mit moderneren, preiswerteren und wirksameren Behandlungsmitteln arbeiten
  • Den Gerichten in Österreich wird immer wieder vorgeworfen, dass sie die klar aufzeigbare Befangenheit zwischen den Gutachtern und den anderen Prozessbeteiligten trotz deutlichen Hinweisen völlig ignorieren. Denn: was soll daran falsch sein, wenn jeder mit jedem gut bekannt ist?  
    Durch diese Blindheit (im Fachjargon „Freunderlwirtschaft“ genannt) wird jeglicher rechtsstaatliche Ansatz eines Prozesses faktisch ausgehebelt, und es kommt zu willkürlichen (wohl besser: zu gewollt falschen) Urteilen. Genau das ist in einem Feudalsystem ja seit jeher gewollt gewesen, dafür sind „Gerichte“ ja da!ii
  • Schwerpunkte in Österreich sind nach Mitteilungen von Insidern die Gerichte in Graz, Innsbruck und Salzburg, wo anscheinend fast gar nichts mehr mit rechten Dingen zugeht. Es scheinen dort feudalistisch geprägte Verteilungskoalitionen den Markt zu beherrschen, die sich auf diese Weise seit Generationen an der Macht halten, ihr Unwesen treiben und Konkurrenz auf diese Weise erfolgreich ausschalten
  • Die Gerichte in Innsbruck werden seit jeher von den durchblickenden (ehrlichen) Juristen der Alpenrepublik mit Abscheu betrachtet, da dort jegliche Kontrolle durch höhere Instanzen eine Illusion ist: in einer so kleinen Stadt, in der alle Instanzen so nahe beisammen liegen, wo jeder jeden kennt und in der das beschriebene Feudalsystem (wie seit Jahrhunderten) noch funktioniert, werden Prozesse aller Art geschickt dirigiert. Man kennt sich halt
  • All diese Zusammenhänge und Grundvoraussetzungen werden von der zu begünstigenden Implantatindustrie genutzt, um veraltete Implantatsysteme und ebenso veraltete Implantationsverfahren (zB. die Methode der Osseointegration) am Leben zu erhalten. Verfahren, an denen die Zunft an sich (jeder auf seine Weise) aber gut verdient: Unis verdienen an den Drittmitteln, Professoren bekommen zig Tausende für „Vorträge“ auf einer schönen Insel (egal ob die Vorträge effektiv stattfinden oder nicht), sie bekommen diskret Prozente von den Einkäufen ihrer Studenten (eben von dieser Industrie), und sie bekommen ihre (selbst und privat) verwendeten Implantate weitestgehend geschenkt. Dennoch verlangen sie üblicherweise dennoch den Kostenersatz für diese Implantate von ihren privaten Patienten
  • Mit dem langen Erhalt solcher uralten Verfahren in der Implantologie kann an der Forschung gespart werden und es wird dennoch gut verdient, nämlich von all den privilegierten Beteiligten. Es bleibt alles beim Alten und sowieso bleibt alles in der Familie
  • Die dentale Gutachterei hat sich im Übrigen zu einem lukrativen Tätigkeitsbereich in der Kammerszene entwickelt. Schon wenig umfangreiche Begutachtungen werden mit nicht unter 10.000 Euro berechnet. Wieder aus Österreich ist ein Fall von dentaler Begutachtung bekannt geworden, bei dem der Gutachter mehr als 240.000 Euro an das Gericht berechnete. Diese Entwicklungen unterstützen die Verbreitung von Lug und Trug vor dem Gericht. Nur wer entsprechend den Wünschen der Feudalherren gutachtet, der wird in Zukunft wieder als Gutachter auserkoren
  • Zahnärztekammern sollten theoretisch ein juristisches Regulativ gegen diese Entwicklungen darstellen. Da in die Ereignisse jedoch vorwiegend die Oberschicht der Kammern involviert ist, sind die Kammern fast durchgehend befangen bzw. machtlos gegenüber sich selber. Ohnehin unterliegen sie (erstaunlicher Weise!) keiner auch noch so geringen rechtlichen oder politischen Kontrolle in ihrem Tuniii. Kammern können Kollegen über Nacht ruinieren, die dafür notwendigen Gutachter suchen sie selbst aus, bzw. die Gutachter suchen die Kollegen aus, die den zu gut arbeitenden Kollegen loswerden wollen. Genau das passiert jeden Tag
  • Nicht selten werden Patienten durch die Vorgänge und falsche Gutachten geschädigt, immer häufiger spielen sie jedoch (mutmaßlich in Bereicherungs- und Schädigungsabsicht) die Show einfach mit. Die Patientenschaft wird das Verhalten einzelner Mitglieder früher oder später selber bezahlen, weil qualifizierte Mediziner (zum Selbstschutz) in nicht-entnazifizierten Ländern des Westens nicht mehr tätig sein werden

Diese Website wurde entwickelt und unterhalten, um die krass regelwidrigen Vorgänge öffentlich zu machen und die Täter und ihre Taten beim Namen zu nennen. Sie soll helfen die Opfer zu vereinen und das grobe Unrecht mehr und mehr zu beseitigen.


i Ein gutes Beispiel für die Einschränkung der Handlungsfreiheit ist der ehem. Prof. Daniel Buser (Universität Bern/Schweiz), der vom schweizerischen nationalen Forschungsfonds keine Mittel mehr erhielt, nachdem erkannt wurde, dass er quasi ausschließlich für die Firma Straumann AG / Schweiz tätig und dabei finanziell abhängig war.

ii Dass auch die USA durch und durch von solchen Feudalgesellschaften durchsetzt sind, die auch die Gerichte kontrollieren, sieht man heute sehr deutlich an der rechtswidrigen Art und Weise, wie mit dem ehem. amerikanischen Präsidenten Donald Trump umgegangen wird. Das Problem der Persistenz der alten Feudalgesellschaften, die Verflechtungen der „lateinischen Liga“ und ihre unerkannte Machtübernahme von an sich demokratischen Gesellschaften scheint beinahe ubiquitär zu sein.

iii Ein krasser Fall dieser Art ist aus dem schweizerischen Kanton St. Gallen bekannt. Ab ca. 2004 bis rund 2016 „amtete“ in diesem Kanton ein Herrn Kantonszahnarzt Dr. Beat Wider. Jedenfalls gab er sich dafür aus. Der Kanton selber hatte hingegen nie die Position eines Kantonszahnarztes geschaffen. Herr Dr. Beat Wider muss sich also wohl mündlich oder stillschweigend selbst ernannt haben. Er arbeitete eifrig und vorausschauend mit, als es 2011/2012 darum ging, möglichst viele der nach dem Abschluss der „Bilateralen Verträge“ in die Schweiz zugezogenen EU-Zahnärzte mit fingierten Disziplinarverfahren abzusägen. Er ruinierte viele zahnärztliche Existenzen und nichts konnte ihn aufhalten. Er ging dabei nicht zögerlich vor: in einem gut dokumentierten Fall erfand der angebliche Kantonszahnarzt mehr als 50 angebliche Patientenbeschwerden, um einen direkten Mitbewerber auszuschalten. In einem weiteren Fall sorgte er für eine Praxisschliessung und für die sofortige Instandbesetzung der verwaisten Praxis durch einen liebsamen Kollegen. So wurden Fakten geschaffen, die eine Rückkehr des rechtswidrig Hinausgeschmissenen nicht mehr ermöglichen würden. Der landete später (weil er sich gegen diese berufliche Vergewaltigung zu sehr wehrte, aber leider nicht anwaltlich beraten war) sogar in der staatlichen Sicherungsverwahrung. Er hatte über 30 Jahre beschwerdefrei (!) seine Praxis in St. Gallen geführt.
Der Nachfolger des Dr. Wider im Departement (und Zögling aus dem gleichen Nest), ein Herr Dr. Bronwasser, ist ebenfalls kein echter Kantonszahnarzt, da es eben diese Position immer noch nicht gibt, sie wurde vom Departement nicht geschaffen. Von solchen kleinen Unstimmigkeiten lassen sich weder der angebliche Kantonszahnarzt noch der Departementsvorsteher des Gesundheitsdepartement beirren. Es wird einfach so weitergemacht wie immer, Gesetze und Parlamente spielen keine Rolle, die haben auch kein Interesse an diesen Vorgängen. Dem Vernehmen nach waren bzw. sind die illegitimen schweizerischen Kantonszahnärzte kein St. Gallischer Einzelfall. Obwohl im Kanton St. Gallen durch Geschädigte des Kantonszahnarztes zahlreiche Male das Verwaltungsgericht angerufen wurde, fand sich kein einziger Richter bereit, der Show des Dr. Beat Wider ein Ende zu bereiten, Recht zu sprechen, und Schadensersatz zu Gunsten der Geschädigten auszusprechen. Mehrfach angestrengte Gerichtsverfahren wurden jahrelang von den zuständigen Richtern (der Reihe nach) gar nicht bearbeitet und am Ende geschickt so aus der Welt geschafft, dass sie nicht entschieden werden mussten. Niemand wollte gegen die Zahnärztegesellschaft vorgehen. Die Justiz in St. Gallen schützte somit im Ergebnis (mutmaßlich wissentlich) die Straftäter in den eigenen Reihen (wobei der Begriff „eigene Reihen“ hier im übertragenen Sinne zu verstehen ist: in den Reihen der von Kantonsmitteln abhängig Beschäftigten, denn auch der offiziell nichtexistierende Kantonszahnarzt Dr. Wider wurde aus Kantonsmitteln bezahlt). Umfangreiche Details zu den Vorgängen finden sich in dem Buch „Der mit dem Knochen spricht“ von Andrii Senov, welches im Internet bestellt werden kann. Fazit: auch in diesem Fall war der Kantonszahnarzt, der ja hier die Rolle der „Kammer“ übernahm (weil es Zahnärztekammern in der Schweiz nicht gibt), der eigentliche Organisator von durch und durch rechtswidrigen Handlungen der Verwaltung, die später nie geahndet werden konnten, weil dieser Rechtszug im Kanton St. Gallen ohnehin aussichtslos und viel zu teuer ist. Der Versuch der „Abschaffung“ des SG-Kantonszahnarztes hatte bereits vier Jahre vor Gericht und mehrere zehntausende von Franken beansprucht.