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Beweggründe dieser Website

"Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen."

- Josef Pulitzer

Diese Website befasst sich damit offen zu legen, warum es zu falschen medizinischen oder zahnmedizinischen Gutachten kommt. Ferner werden Hintergründe und Zusammenhänge an Analysen von Gutachten aufgezeigt.

In der Baubranche oder im Bereich von Verkehrsgutachten zum Beispiel werden Gutachten verschiedener Sachverständiger zu sehr ähnlichen oder auch identischen Ergebnissen kommen. Dies ist in der Medizin überhaupt nicht der Fall. Die medizinischen Wissenschaften sind für den Laien und die Gerichte jedoch nicht durchschaubar, und klare sowie logische Behandlungsstrategien fehlen weitestgehend. Es gibt eine Grosszahl von stark divergierenden Privat- und Lehrmeinungen. Meinungen und Behandlungsstrategien unterschieden sich in unterschiedlichen Ländern, was eigentlich nicht sein kann, weil ja immer die gleichartige Menschen und gleichartige Krankheiten behandelt werden.

Nach sorgfältiger Durchsicht und dezidiertem Vergleichen von Gutachten im medizinischen Bereich sticht schnell eine große Differenz, oft sogar ein krasser Gegensatz zwischen Gutachten zum gleichen Thema oder Sachverhalt ins Auge. Wo liegen die Ursachen? Hat sich der Gutachter schlichtwegs geirrt (was ja durchaus vorkommen kann), oder wurden die Gutachten vorsätzlich so erstellt, dass das Ergebnis eben anders ausfällt?

  1. Im Jahre 2019 hat der deutsche BGH ein klarstellendes Urteil gefällt: demnach steht nun fest, dass Gutachter (im allgemeinen und nicht nur in der Humanmedizin) das zu beurteilende Behandlungsverfahren selber anwenden und damit auch Erfahrungen haben müssen. Das war vorher nicht so. Mediziner konnten sich in alle möglichen Behandlungsgebiete „einlesen“ und dann Begutachtungen anfertigen. Dieses Urteil welches anscheinend von den Gerichten in Deutschland in der täglichen Praxis auch umgesetzt wird, könnte helfen, das Dickicht der falschen Begutachtungen zu lichten. Wir müssen heute immer noch davon ausgehen, dass zwischen 30 % und 70 % (!) der wissenschaftlichen Publikationen nicht zutreffend sind und dass ein Teil dieser Falsch-Publikationen wissentlich und vorsätzlich so angefertigt wurde. Nicht übersehen werden darf, dass diese Arbeiten aus demselben personellen „Dunstkreis“ stammen, wie die hier diskutierten Gutachten auch. Schon deswegen werden auf dieser Website sowohl Gutachten als auch Publikationen beurteilt. Die medizinische Branche ist es gewöhnt die Realität zu verfälschen, das wissen wir nicht erst seit Covid19
  2. Private Krankenversicherungen benutzen die Dienste von Gutachtern, die ihnen wohl gesonnen sind. Sie arbeiten („aus Erfahrung“) stets mit den gleichen Gutachtern zusammen zu arbeiten (und oft sogar in zwei Generationen von Gutachtern einer Familie) wie ein Beispiel auf dieser Website zeigt. Diese Gutachter bekommen von der einen oder anderen Versicherung immer wieder lukrative Gutachtenaufträge. Die Versicherungen wählen mit Bedacht diejenigen Gutachter aus, die Ihnen am besten dabei helfen die (oft berechtigten) Ansprüche der Versicherungsnehmer abzulehnen. Die Gutachter die so handeln verletzen selbstverständlich den „Eid des Hippokrates“ den sie dereinst schworen, der sie verpflichtet zum Wohle des Patienten zu handeln. Sie handeln eben nicht zum Wohle der Patienten, indem sie helfen, die dem Patienten zustehende Heilbehandlung zu verhindern. Im Grunde genommen müsste solches Handeln mit den Entzug der Approbation verfolgt werden. In der Realität sind Gutachtercliquen gut nach oben und in alle Richtungen hin vernetzt und vor solchem Unbill geschützt. Immerhin ist heute klar, dass diejenigen Gutachter die zum selben Thema bzw. für eine der Prozessparteien Privatgutachten schreiben, nicht als Gerichtsgutachter arbeiten können. Dieses Handhabung stellt eine Art von vorsorglicher Schadensbegrenzung dar, sie belegt aber die vorstehend beschriebene Realität.
  3. Gutachter entschieden aber auch häufig wer als Therapieerbringer am Markt bleiben soll und wer nicht. Sofern Gutachter in beruflicher Konkurrenz zu einer der Prozessparteien stehen, sollten Sie theoretisch nicht in Frage kommen. Folglich fertigen solche Konkurrenten bei jeder günstigen Gelegenheit negative Privatgutachten gegen den Mitbewerber an. Analysen solcher Gutachten, die, wie deutlich erkennbar ist, vorsätzlich falsch erstellt wurden, werden auf dieser Website analysiert. Im Regelfall sind die Aussagen dieser Gutachter krass-falsch, denn nur so haben sie in dem mit Hilfe des Gutachtens herbeigeführten Prozess den nötigen Impakt. Die Gutachten müssen so krass-falsch sein, damit die Patienten glauben, dass Ihnen wirklich Schlimmes widerfahren ist. Krass-falsche Gutachten und Publikationen werden in der oralen Implantologie recht häufig beobachtet. Sie sind auch oft Ausdruck des Umstandes, dass der Gutachter selber Methoden oder Medizinprodukte verwendet, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Gutachter selber wollen aber diese Methoden in Zukunft weiterhin anwenden will, weil damit gut (oder zusätzlich) verdient wird. Ein sehr gutes Beispiel sind die Knochenaufbauten“ vor oralen Implantationen, die heute medizinisch gesehen schon lange nicht mehr nötig wären, aber dennoch sehr gerne gemacht werden.
  4. Die Abhängigkeit von Drittmitteln und Drittmittelgebern ist eines der Kardinalprobleme der oralen Implantologie. Dies besonders deswegen, weil in vielen Bereichen der Medizin keine Grundlagen mehr gelehrt werden, sondern die Anwendungen von bestimmten protegierten Produkten. Im Grunde lernen die Studenten kaum mehr als die Gebrauchsanweisungen von protegierten Produkten auswendig. Eine fundierte, unabhängige Ausbildung wäre zu umfangreich und zu teuer dafür würden viel qualifiziertere Lehrpersonen benötigt werden.

Die Chancen, dass Gutachter die falsch begutachtet haben dafür belangt werden ist bislang ausserordentlich gering.

Falschgutachten.info publiziert nicht nur die privat verfassten oder von Gerichten in Auftrag gegebenen Gutachten, sondern auch sonstige Publikationen von Gutachtern, die zu verschiedenen Zwecken als „Beweis“ herangezogen werden, ja oft als Scheinbeweis in Auftrag gegeben und nur zu diesem Zweck abgedruckt werden.

Insbesondere in der Schweiz, wo wir eine massive Häufung von falschen Gutachten beobachten können, liegen im Bereich der dentalen Implantologie geradezu desaströse Zustände vor. In vielen Kantonen ist eine eidgenössische Implantat-Herstellerfirma über die Zahnärztegesellschaft “SSO” direkt in die kantonalen Gesundheitsdepartemente verlinkt, weswegen es in diesem Land gelingt, die im Prinzip massiv veralteten Implantate dieser Firma mit hohem Marktanteil auf den Markt zu halten. Medizinalpersonen, die diese Implantate nicht anwenden wollen, werden unsanft vom Markt verdrängt. Führende Professoren teilen öffentlich mit, dass man die „Implantate der Firma X (Name von der Redaktion geändert) verwenden solle“, dann würde man nie Probleme haben bzw es würde immer geholfen werden können.

Es muss an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der medizinischen Sachverständigengutachten vermutlich nicht zu beanstanden ist.

Der Begriff „Falschgutachten“ wurde gewählt aufgrund der forensischen Erfahrung, dass medizinische und zahnmedizinische Fachfragen, zu denen außergerichtlich eingeholte Beratungsgutachten vorgelegt werden, dann durch den Gerichtsachverständigen häufig diametral entgegengesetzt beantwortet werden. Wenn dies sogar auf identischer Beurteilungsgrundlage desselben Patientenfalles erfolgt und Beratungsgutachter und Gerichtssachverständiger derselben medizinischen oder zahnmedizinischen Fachrichtung/Facharztgruppe zugehören, dann muss eines der „Gutachten“ falsch sein.“