Analyse 27

Analyse von öffentlichen Äußerungen

Die öffentlichen Äußerungen eines vereidigten Gerichtsgutachters in Österreich lassen keine Zweifel darüber offen, dass dieser „Gutachter“ ganz grundsätzlich auf keinen Fall als Gutachter eingesetzt werden darf und auch niemals hätte eingesetzt werden dürfen. Zudem ist es angezeigt, nach (in der Vergangenheit) begutachteten Medizinern zu suchen, um diesen bei der Bewältigung der Vergangenheit zu helfen.

Gutachter:
MR. Dr. Alois Lugstein, MSc.
Facharzt für MKG-Chirurgie, ZMH Gerichtlich beeidigter Gutachter
Mayburgerplatz 4
5204 Strasswalchen
Österreich

Zuständige Kammer: LZK Salzburg

Sachverhalt:
Nach Auskunft von zwei damals Anwesenden tätigte Dr. Lugstein auf einem Kongress in Badgastein öffentlich folgende Äußerung:

„Personal an Universitätskliniken ist grundsätzlich durch den Gutachter zu schützen, sonst würde dort niemand mehr arbeiten wollen. Hingegen niedergelassene Kollegen sind Freiwild.“

Wir meinen:
Alleine aus dieser Aussage ergibt sich, dass der Gutachter von sich aus dazu bereit ist, einen Patientenfall ganz unterschiedlich zu beurteilen: Sein Gutachten ist abhängig davon, wer der Behandler war bzw. wo er tätig ist. War es ein Universitätsangehöriger, dann wird dieser grundsätzlich durch den Gutachter entlastet - der Gutachter hat dafür quasi höhere Gründe. Faktisch entscheidet dieser Gutachter damit Gerichtsfälle nach einem eigenen Entscheidungsmuster. Das kann so nicht richtig sein. Handlungsmuster dieser Art sind mutmaßlich sogar strafbar.

 

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